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Informationen zum Dokument  BVerfGE 159, 14 - Wahl Vizepräsident des Bundestags  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. In seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlo ...
2. Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode schlug die Antragste ...
3. Daraufhin brachten mehrere Abgeordnete der Antragstellerin ein ...
4. Nach Einleitung des Organstreitverfahrens stellte die Antragst ...
5. Mehrere Abgeordnete der Antragstellerin brachten in das Plenum ...
II.
1. Mit ihrem Hauptantrag vom 4. November 2020 begehrt die Antrags ...
2. Im Wege einer einstweiligen Anordnung begehrt die Antragstelle ...
III.
1. Der Antragsgegner hält den Hauptantrag für unzul&aum ...
2. Ungeachtet der Erfolgsaussichten des Hauptantrags bestünd ...
B.
I.
1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgerich ...
2. Der zulässige Inhalt eines Antrags auf Erlass einer einst ...
a) Beim Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Par ...
b) Dient der Organstreit damit allein der Klärung der Rechte ...
II.
1. Der Eilantrag der Antragstellerin geht über die Rechtswir ...
a) Die Antragstellerin begehrt mit ihrem Verpflichtungsantrag ein ...
b) Hinzu tritt, dass der Eilantrag wegen seiner Drittbezogenheit  ...
2. Darüber hinaus hat die Antragstellerin weder dargelegt no ...
a) Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist im vorli ...
b) Der Dringlichkeit der einstweiligen Anordnung steht auch entge ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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