1. Bearbeitung
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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 161, 163 - Erziehungsaufwand
BVerfGE 152, 68 - Sanktionen im Sozialrecht
BVerfGE 138, 136 - Erbschaftsteuer
BVerfGE 134, 242 - Garzweiler
BVerfGE 133, 59 - Sukzessivadoption
BVerfGE 111, 176 - Erziehungsgeld an Ausländer
BVerfGE 110, 141 - Kampfhunde
BVerfGE 100, 195 - Einheitswert
BVerfGE 89, 1 - Besitzrecht des Mieters
BVerfGE 81, 156 - Arbeitsförderungsgesetz 1981
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
I.
1. Die Vorlage betrifft die im Rahmen der Bedürftigkeitspr&u ...
2. § 12 SGB II hat in den Teilen, die das Sozialgericht Auri ...
3. Selbst genutztes Wohneigentum ist danach geschützt, wenn ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens lebte mit ihrem Ehema ...
2. Mit Beschluss vom 26. Februar 2020 hat das Sozialgericht Auric ...
III.
1. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich ...
2. Danach verstößt es nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da ...
a) Das vorlegende Gericht beanstandet in der Sache einen gleichhe ...
b) Auch wenn die nicht nach der familiären Vorgeschichte ein ...
aa) Nach den oben genannten Grundsätzen gehen die Rechtferti ...
bb) Dass § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 S ...
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