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Informationen zum Dokument  BGHZ 52, 325 - Daseinsvorsorge als hoheitliche Tätigkeit  Materielle Begründung

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B.-I.
1. Zu Unrecht hat sich die Beklagte dagegen gewehrt, daß La ...
a) Ohne Bedeutung ist, daß die Rechtsbeziehungen, die die B ...
b) Diese Bindung entfällt hier auch nicht deshalb, weil die  ...
2. Somit ist der Standpunkt des Berufungsgerichts, daß die  ...
a) Dies ist vor allem im vorliegenden Fall von Bedeutung, weil es ...
b) Das gilt - sowohl hinsichtlich der Grenzen des Ermessensspielr ...
II.
1. Die Beklagte durfte bei ihrem Entschluß, ob und wem sie  ...
a) Auch das nordrhein-westfälische Schulordnungsgesetz vom 8 ...
b) Indes entstammt auch die Unterscheidung zwischen allgemeinbild ...
2. Die Prüfung der Tarifgestaltung der Beklagten an Hand die ...
a) Insofern hat die Beklagte den Standpunkt vertreten, dies folge ...
b) Das Berufungsgericht erwägt zunächst, daß die  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Jens Krüger, A. Tschentscher
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