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Informationen zum Dokument  BGHZ 134, 316 - Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung   Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

    BGHZ 170, 260 - Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

4. Zitiert selbst:

    BGHZ 13, 81 - Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

I.
1. Insoweit kommen als Eingriffstatbestände die Bescheide de ...
a) Ein Entschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung ...
b) Im vorliegenden Fall kommt die zweite Alternative des vorstehe ...
c) Dem entspricht es, daß nach der Neuregelung des Teilungs ...
d) Durch die Versagung der Teilungsgenehmigung, betreffend den Ka ...
2. Das Berufungsgericht hat den Anspruch aus enteignungsgleichem  ...
a) Der Begriff der Begünstigung in diesem Sinne wird zu eng ...
b) Nach § 19 Abs. 3 BauGB wird die Teilungsgenehmigung durch ...
c) In zusammenfassender Würdigung dieses Sachverhaltes sieht ...
II.
1. Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Beklag ...
2. In den Fällen, in denen - wie hier - die ablehnende Enden ...
III.
1. Eine abschließende eigene Entscheidung ist dem Senat nic ...
2. Der Kläger hatte in den Vorinstanzen bewußt davon a ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Jens Krüger, A. Tschentscher
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