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Informationen zum Dokument  BGE 1 I 96 - Geistesschwäche als Ehehindernis  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1.  Da der Art. 9 der Ehesatzungen des Kantons Appenzell A- ...
2.  Die Beschwerde könnte daher nur insofern gutgehei& ...
Demnach hat das Bundesgericht
erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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