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Informationen zum Dokument  BGE 89 I 402  Materielle Begründung

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Regeste
1. Nach dem geltenden Baureglement der Gemeinde Stansstad vom 1. Juni 1962 sowie dem zugehörigen Zonenplan ist für die Liegenschaft Zihl der Domus AG gemischte Überbauung mit höchstens 4 Geschosshöhen vorgesehen. Ein erster vom Konsortium Zihl dem Gemeinderat eingereichter und von diesem genehmigter Gestaltungsplan entsprach dieser Ordnung. Ein späterer sah die Überbauung mit drei Hochhäusern vor, die der Gemeinderat mit Zustimmung der kantonalen Baudirektion an verkehrstechnisch, ästhetisch und planerisch geeigneten Punkten bewilligen kann, sofern genügend grosse Freiflächen geschaffen werden. Der Gemeinderat genehmigte den neuen Gestaltungsplan und wies die Einsprachen dagegen ab. Der Regierungsrat von Nidwalden hat jedoch eine dagegen erhobene Beschwerde mit Entscheid vom 26. August 1963 gutgeheissen und den Gestaltungsplan nicht genehmigt.
2. Der Gestaltungsplan ist kein genereller, für eine unbesti ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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