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Informationen zum Dokument  BGE 93 I 573  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Für die Beurteilung der vorliegenden Beschwerde ist das M ...
2. Nach Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG hat das eidgen. Amt für ...
3. Die streitige Marke enthält als wesentlichen Bestandteil  ...
4. Die Beschwerdeführerin weist darauf hin, dass nicht eine  ...
5. Da die streitige Marke, soweit sie für nicht malzhaltige  ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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