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 4. Zitiert selbst:
 5. Besprechungen:
 
 | 6. Zitiert in Literatur: 7. Markierte Gliederung:
  Regeste 
  2. Der Patentinhaber ist in den früheren Stand wiedereinzusetzen, wenn er glaubhaft macht, dass er ohne sein Verschulden verhindert worden sei, die versäumte Frist einzuhalten (Art. 47 Abs. 1 PatG). 
  3. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Anforderungen an ... 
  4. Die Versäumung der Wiederherstellungsfrist ist darauf zur ... |