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Informationen zum Dokument  BGE 124 I 55 - Parteienfinanzierung Freiburg  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Entscheid
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2. Die Beschwerdeführerin beruft sich auf den Gleichheitsgru ...
a) Das ungeschriebene Bundesverfassungsrecht der Wahl- und Abstim ...
b) Im vorliegenden Fall erachtet die Beschwerdeführerin Art. ...
Erwägung 3
3. Mit der vorliegenden Beschwerde erhebt die Beschwerdeführ ...
Erwägung 4
4. a) Das Recht des Kantons Freiburg gewährt den Parteien un ...
b) Mit der vorliegenden Beschwerde rügt die Beschwerdefü ...
Erwägung 5
5. a) Es ist bereits oben ausgeführt worden, dass ein indire ...
b) Unter rein formalen Gesichtspunkten betrachtet, birgt ein Syst ...
c) In Anbetracht dieser Grundsätze stellt sich die Frage, ob ...
aa) Die Beschränkung der Rückerstattungen auf Parteien, ...
bb) Die meisten Westschweizer Kantone kennen für ihre Wahlen ...
cc) Eine Differenzierung zwischen Parteien nach deren Bedeutung u ...
d) Im einzelnen stellt sich damit die Frage, wie diese Schranken  ...
Erwägung 6
6. Art. 31 GABR beschränkt die Rückerstattung der Druck ...
a) Die Schranke des Mindeststimmenanteils von 7,5% für die A ...
b) Wie oben ausgeführt, ist es dem Gesetzgeber nicht unbenom ...
c) Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin in den Wa ...
Erwägung 7
7. Nach Art. 31bis GABR wird ein finanzieller Beitrag an die Kost ...
a) Die Schranke von 5 Sitzen entspricht dem Erfordernis der Bildu ...
b) Wie oben ausgeführt, ist es dem Gesetzgeber nicht unbenom ...
c) Bei der streitigen Grossratswahl hat die Beschwerdeführer ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
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