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Informationen zum Dokument  BGE 125 I 322 - Heilpraktiker  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- Der Beschwerdeführer beruft sich auf das Binnenmarktgese ...
a) Nach Art. 2 Abs. 1 BGBM hat jede Person das Recht, Waren, Dien ...
b) Voraussetzung, damit der in Art. 2 BGBM gewährleistete fr ...
c) Das kann auch nicht anders sein, wenn - wie vorliegend - der B ...
d) Der Beschwerdeführer beabsichtigt, im Kanton Zürich  ...
Erwägung 3
3.- a) Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung der Ha ...
b) Der Beschwerdeführer rügt zunächst das Fehlen e ...
c) Der Beschwerdeführer bestreitet ein überwiegendes &o ...
d) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts können die Kan ...
e) Im Lichte dieser Rechtsprechung ist es ohne weiteres zulä ...
f) Aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip hat das Bundesg ...
g) Ob für die Tätigkeit von Heilpraktikern ein eigenes, ...
h) Die Ausbildung der Heilpraktiker ist nicht einheitlich geregel ...
i) Gesamthaft ist es somit mit Art. 31 BV vereinbar, wenn der Kan ...
Erwägung 4
4.- An dieser Beurteilung ändert auch das Binnenmarktgesetz  ...
a) Nach Art. 4 Abs. 1 BGBM gelten kantonale oder kantonal anerkan ...
b) Art. 4 BGBM visiert in erster Linie Berufe, die zwar in allen  ...
c) Selbst wenn der Beschwerdeführer aus Art. 4 BGBM einen de ...
d) Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat traditionell die Heilt&a ...
Erwägung 5
5.- a) Der Beschwerdeführer rügt eine willkürliche ...
b) In seiner staatsrechtlichen Beschwerde bringt der Beschwerdef& ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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