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Informationen zum Dokument  BGE 139 I 16 - Ausschaffungsinitiative  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2.1 Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen werden, wenn de ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Nach Art. 63 AuG kann die Niederlassungsbewilligung widerru ...
2.2.2 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs  ...
2.2.3 In Ausgangslagen, welche mit der vorliegenden vergleichbar  ...
Erwägung 3
3.1 Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung und der Aus ...
3.2 In der Strafuntersuchung zeigte sich der Beschwerdeführe ...
Erwägung 4
4.1 Nichts anderes ergibt sich aus den Absätzen 3-6 von Art. ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Verfassungsbestimmungen regeln meist Grundsätzliches u ...
4.2.2 Die Verfassungsinterpretation ist einem möglichst scho ...
4.2.3 Verfassungsbestimmungen können genügend bestimmt  ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Art. 121 Abs. 3 BV nennt verschiedene Straftatbestände ...
4.3.2 Eine direkte Anwendbarkeit setzte aufgrund des Legalitä ...
4.3.3 Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative stellt heikle ver ...
4.3.4 Bei Art. 121 Abs. 3 BV handelt es sich als Ganzes ohne die  ...
Erwägung 5
5. Selbst wenn sich Art. 121 Abs. 3 lit. a BV im vorliegenden Fal ...
5.1 Im Falle eines Normenkonflikts zwischen dem Völkerrecht  ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage des Verhält ...
5.2.2 Die EMRK ist ein Staatsvertrag und als solcher nach den Reg ...
5.2.3 Dies ist wie dargelegt hier nicht der Fall (vgl. E. 3). Mit ...
5.3 Das Bundesgericht ist auch bei Berücksichtigung von Art. ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: A. Tschentscher, Michelle Ammann
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