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Informationen zum Dokument  BGE 143 I 361  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Gemäss Art. 14 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Graub&u ...
3.2 Zum übergeordneten Recht zählen das Völkerrech ...
3.3 Zu berücksichtigen ist überdies, dass die Fremdspra ...
4. Die obligatorische Schulzeit setzt sich im Kanton Graubün ...
5. Die Beschwerdeführer erblicken im Umstand, dass die Prima ...
5.1 Das Gebot der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV) is ...
5.2 Hinsichtlich der in der Schule unterrichteten Sprachen (Haupt ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Die Vorgabe der Fremdspracheninitiative, wonach im mehrspra ...
5.3.2 Unbestritten ist, dass der Unterricht in der Fremdsprache D ...
5.3.3 Die Vorinstanz hat im angefochtenen Urteil überzeugend ...
5.3.4 Allein im Umstand, dass gemäss der Fremdspracheninitia ...
6. Weiter machen die Beschwerdeführer geltend, die mit der F ...
6.1 Art. 19 BV gewährleistet den Anspruch auf ausreichenden  ...
6.2 Soweit die Wertordnung im Kanton Graubünden - wie von de ...
7. Die Beschwerdeführer machen sodann geltend, die Fremdspra ...
7.1 Nach Art. 61a Abs. 1 BV sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihr ...
7.2 Der Kanton Graubünden ist dem HarmoS-Konkordat nicht bei ...
8. Weiter machen die Beschwerdeführer geltend, die Fremdspra ...
8.1 Gemäss Art. 15 Abs. 3 SpG setzen sich Bund und Kantone i ...
8.2 Wie bereits ausgeführt, zielt die Fremdspracheninitiativ ...
9. Die Beschwerdeführer bringen weiter vor, die Fremdsprache ...
9.1 Gemäss Art. 3 Abs. 1 KV/GR sind Deutsch, Rätoromani ...
9.2 Diese Ausführungen sind nicht zu beanstanden. Wie bereit ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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