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Informationen zum Dokument  BGE 147 I 346  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. (...) ...
2.2 Gemäss den vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung ...
5. (...) ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Nach Art. 13 Abs. 2 BV hat jede Person Anspruch auf Sch ...
5.3.2 Vorliegend geht es um Daten betreffend den Wasserverbra ...
5.4 Die informationelle Selbstbestimmung kann wie andere Grun ...
5.4.1 Vorliegend regelt das Wasserreglement der Gemeinde Auen ...
5.4.2 Das öffentliche Interesse an den elektronischen Fu ...
5.5 Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt ...
5.5.1 Der Zweck der vorliegenden Regelung ergibt sich insbeso ...
5.5.2 Die Einführung des von der Gemeinde ausgewähl ...
5.5.3 Für die Beurteilung der Erforderlichkeit ist jedoc ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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