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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 292 - Verdrängungsboykott im Uhrenmarkt  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Die Zulässigkeit der Berufung, die von Amteswegen zu prüfen i ...
Erwägung 2
2.- Die Vorinstanz verneint das Vorliegen eines Boykottes, weil d ...
Erwägung 3
3.- Ist mithin das Vorliegen eines Boykottes der Klägerin zu beja ...
Erwägung 4
4.- Unerlaubtheit der vom Beklagten verwendeten Mittel oder des m ...
Erwägung 5
5.- a) Hinsichtlich der Wirkungen, die der Boykott für die Kläger ...
b) Die Klägerin ist somit vom schweizerischen Uhrenmarkt nicht vö ...
Erwägung 6
6.- Rechtlich schutzwürdige Interessen seiner Verbandsmitglieder, ...
a) In der schriftlichen Mitteilung der Abweisung des Aufnahmegesu ...
b) Der Beklagte beruft sich weiter darauf, dass seinerzeit der Sc ...
c) Der Beklagte scheint sodann die Nichtaufnahme der Klägerin dam ...
d) Nach der Meinung des Beklagten kann sich die Klägerin über ihr ...
e) Der Beklagte will schliesslich die Nichtaufnahme der Klägerin  ...
f) Dass das bisherige Verhalten der Klägerin die Bestrebungen des ...
Erwägung 7
7.- Die Abwägung der gegenseitigen Interessen ergibt somit, dass  ...
Erwägung 8
8.- Der einfachste und zweckmässigste Weg hiezu ist die Aufnahme  ...
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: DFR-Server
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