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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 411 - Van Gogh  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt:
A.
B.
C.
D.
E.
F.
Erwägungen:
Erwägung 3
3. a) Der Kläger stützt in der Berufung seinen Anspruch ...
b) Dieser Auffassung des Klägers kann nicht beigepflichtet w ...
c) So verhält es sich hier. Gewiss hat der Kläger (die  ...
Erwägung 4
4. Für den Fall der Verwerfung seines Hauptstandpunktes mach ...
Erwägung 5
5. Gemäss Erw. 3 hätte sich der Kläger bei Unechth ...
Erwägung 6
6. a) Das Obergericht hat die Anrufung der Irrtumsvorschriften ne ...
b) Das Bundesgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung f& ...
c) Auch bei erneuter Überprüfung der Frage ist an der a ...
Erwägung 7
7. Steht somit nach dem Gesagten dem Kläger die Berufung auf ...
Erwägung 8
8. Ein wegen wesentlichen Irrtums unverbindlicher Vertrag fä ...
a) Die Beklagte macht geltend, der Kläger habe schon zwische ...
b) Gleich verhält es sich mit dem weiteren Einwand der Bekla ...
c) Ob man im übrigen annehmen will, der Irrtum sei schon mit ...
Erwägung 9
9. Die Frage des Zeitpunktes der genauen Kenntnis ist aber in and ...
a) NachBGE 63 II 258 ff. kommt es für die Frage, wie der Beg ...
b) Diese Voraussetzungen waren aber mit der Erklärung De la  ...
Erwägung 10
10. Der Berufung des Klägers auf Grundlagenirrtum kann auch  ...
Erwägung 11
11. Ist somit bei Unechtheit des Bildes die Berufung des Klä ...
Dispositiv

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: Jana Schmid, A. Tschentscher
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