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Informationen zum Dokument  BGE 84 II 266  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Beklagte geht davon aus, sie stehe zu den Klägern tro ...
2. Nach Lehre und Rechtsprechung setzt ein Vertrag voraus, dass a ...
3. Das Obergericht und die Kläger sind der Auffassung, ein V ...
4. Gemäss Art. 27 Abs. 2 ZGB kann niemand sich seiner Freihe ...
5. Das Obergericht hält den Vertrag auch deshalb für si ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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