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Informationen zum Dokument  BGE 85 II 177  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die streitige Grunddienstbarkeit wurde im Jahre 1911 begrü ...
2. Nach der Umschreibung von 1911 belastete das Verbot eines der  ...
3. Die Vorinstanz hat eine Durchbrechung der Servitut insoweit zu ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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