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Informationen zum Dokument  BGE 88 II 81  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. 2. - a) Die Vorinstanz begründet ihr Urteil auf Klageabwe ...
3. Der Auffassung der Klägerin, durch die Geltendmachung des ...
4. a) Die Vorinstanz ist mit einer zweiten Begründung zum Sc ...
5. a) Ein "Mietzins" im Sinne der Art. 716 ZGB und Art. 227 Abs.  ...
6. Die Beklagte hat somit Anspruch auf Fr. 9688.80 für die v ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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