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Informationen zum Dokument  BGE 90 II 428  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. (Die Rüge der Verletzung von Art. 8 ZGB ist unbegrün ...
2. Ob Y den Geldbetrag, den er am 31. Mai 1947 für den Kl&au ...
3. Die Beklagte will nicht gelten lassen, dass der Kläger di ...
4. Für den - eingetretenen - Fall, dass angenommen wird, der ...
5. Art. 586 ZGB bestimmt, die Betreibung für die Schulden de ...
6. Die Vorinstanz ist mit dem Kläger der Auffassung, dieser  ...
7. Das Gesetz sagt nicht, die Verjährung sei gehemmt, "solan ...
8. Das Gesetz sieht die Verjährung in erster Linie um der &o ...
9. Der Rechtssicherheit und dem gesellschaftlichen Frieden verm&o ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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