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Informationen zum Dokument  BGE 92 II 15 - Nervensanatorium  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 55 Abs. 1 lit. b OG hat die Berufungsschrift  ...
2. Die Parteien sind darüber einig, dass die Beklagte den be ...
3. Damit angenommen werden kann, die Hilfsperson habe in Ausü ...
4. Die Vorinstanz verneint eine Haftung der Beklagten, weil das V ...
5. Die Beklagte macht geltend, sie könne auf jeden Fall nur  ...
6. Da die Klage entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht mit  ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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