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Informationen zum Dokument  BGE 95 II 37  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Vormund ist nicht Beamter im Sinne von Art. 110 Ziff. 4 St ...
2. Das Zivilrecht schreibt dem Vormund vor, in der Ausübung  ...
3. Am 4. März 1963 vereinbarte Bernhard Gerwer namens beider ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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