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Informationen zum Dokument  BGE 96 II 400  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. (Prozessuales). ...
2. Die Wortmarken Nr. 222 797 "EDEN CLUB" und Nr. 225 215 "EDEN C ...
3. Das Handelsgericht vergleicht, durchgehend mit negativem Schlu ...
4. Nichts ändert an der Verwechslungsgefahr der vom Handelsg ...
5. Die Beklagten machen geltend, die Marke "MEN'S CLUB" der Kl&au ...
6. Das Ergebnis dieser ergänzenden Beurteilung vorbehalten,  ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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