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Informationen zum Dokument  BGE 97 II 78  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Das Handelsgericht stellt fest, die Beklagte habe die Marke RE ...
2. Die Wortmarke RESPOND der Beklagten ist für Erzeugnisse b ...
3. Von unlauterem Wettbewerb kann nach dem angefochtenen Urteil s ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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