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Informationen zum Dokument  BGE 111 II 480  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Das Obergericht äusserte sich zunächst zum Verhä ...
2. Das Bundesgericht hielt nun freilich in BGE 104 Ib 322 ff. ges ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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