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Informationen zum Dokument  BGE 114 II 265  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Vorinstanz und Parteien gehen zutreffend davon aus, dass sich  ...
3. Die Auslegung des Gerichtsstandsvertrags richtet sich zunä ...
4. Der Grundsatz "actor sequitur forum rei" gilt nicht nur im Ber ...
5. Für die Zuständigkeit des Richters am Belegenheitsor ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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