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Informationen zum Dokument  BGE 117 II 575 - Duldung des Markengebrauchs  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.- Ist die Firma I.com AG wie auch die Bezeichnung "I.com" mange ...
a) Gleich anderen Rechten können auch Abwehransprüche aus Firmen- ...
b) Um dem Berechtigten entgegenhalten zu können, er habe den Mitg ...
c) Das Interesse an der Erhaltung erheblicher wirtschaftlicher We ...
Erwägung 5
5.- Für das Kantonsgericht ist nicht entscheidend, dass die Kläge ...
a) Nach dem Gesagten setzt die Verwirkung zufolge verspäteter Rec ...
b) Sollte dieser Nachweis misslingen, wird die Verwirkungseinrede ...
c) Steht der Zeitpunkt fest, ab welchem die Klägerin tatsächlich  ...
Erwägung 6
6.- Schliesslich wird in der Berufung die vorinstanzliche Annahme ...
a) Für den Besitzstand ist zunächst entscheidend, dass sich die F ...
b) Die Klage auf Beseitigung und Unterlassung richtet sich gegen  ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: DFR-Server
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