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Informationen zum Dokument  BGE 128 II 407  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Nach Art. 38 Abs. 2 BEHG kann die Eidgenössische Bankenko ...
Erwägung 3
3.1 Die "Ontario Securities Commission" ist die unabhängige  ...
3.2 Die OSC hat zugesichert, die übermittelten Angaben aussc ...
Erwägung 4
4.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Amtshilfe sei zu ...
4.2 Entgegen diesen Einwänden sieht das kanadische Recht hin ...
4.2.1 Nach section 153 des "Securities Act" sind von der Verbreit ...
4.2.2 Das Verfahren vor der OSC bzw. ihrem "panel", das eventuell ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Nach Art. 38 Abs. 2 lit. c BEHG dürfen vertrauliche Ku ...
4.3.2 Wenn die im Rahmen der Amtshilfe erhobenen Informationen f& ...
4.3.3 Dies kann nicht ohne Wirkungen auf ein allenfalls öffe ...
Erwägung 5
5.1 Der Beschwerdeführer beantragt, die Amtshilfe zu verweig ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Wie jedes staatliche Handeln muss auch die Amtshilfe verh&a ...
5.2.2 Die OSC ersucht wegen des Verdachts eines Insiderhandels au ...
5.2.3 Ob der Beschwerdeführer tatsächlich von Insiderin ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Zu Unrecht kritisiert der Beschwerdeführer, es lä ...
5.3.2 Das Ausnützen der Kenntnis der vertraulichen Tatsache, ...
5.3.3 An der Sache vorbei geht der Einwand, die Amtshilfe sei zu  ...
Erwägung 6
6.1 Die Z.-Bank hat der Bankenkommission - dem Begehren der OSC e ...
6.2 Im Amtshilfeersuchen kann generell die Übermittlung von  ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Fraglich erscheint mit Blick auf das Verhältnismä ...
6.3.2 Die OSC verdächtigt den Beschwerdeführer, im Rahm ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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