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Informationen zum Dokument  BGE 136 II 415 - Exit-Vereinbarung  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Gemäss Art. 82 BGG beurteilt das Bundesgericht Beschwerd ...
1.2 Liegt kein zulässiges Anfechtungsobjekt vor, so ist grun ...
1.3 Die Beschwerdeführer D. bis H. sind natürliche Pers ...
1.4 Die Vereinbarung kann nicht mit einem kantonalen Rechtsmittel ...
Erwägung 2
2.1 Ob die Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und d ...
2.2 Die Beschwerdeführer argumentieren, selbst wenn man davo ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Gemäss Art. 123 Abs. 1 BV ist die Gesetzgebung auf dem ...
2.3.2 Die Strafuntersuchungsbehörden werden durch die Verein ...
2.3.3 Art. 115 StGB enthält in Bezug auf den Tatbestand der  ...
2.3.4 In ihrer Gesamtheit bedeuten die Bestimmungen der Vereinbar ...
2.3.5 Das Bundesgericht hat sich in BGE 133 I 58 mit der Frage au ...
2.3.6 Entgegen der Meinung der Beschwerdegegner trifft somit nich ...
2.4 Für die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital gilt Art ...
Erwägung 2.5
2.5.1 Anzufügen ist, dass die umstrittene Vereinbarung in ve ...
2.5.2 Weiter fällt auf, dass die Vereinbarung auch von der a ...
Erwägung 2.6
2.6.1 Das Legalitätsprinzip erfordert, dass der verwaltungsr ...
2.6.2 Angesichts der Bedeutung des Regelungsinhalts (vgl. dazu au ...
Erwägung 3
3.1 Zusammenfassend ergibt sich, dass die angefochtene Vereinbaru ...
3.2 Der Mangel, mit dem die Vereinbarung aufgrund dessen behaftet ...
3.3 Schliesslich fragt sich, ob die Nichtigkeitsfolge die Vereinb ...
3.4 Inwiefern die weiteren von den Beschwerdeführern vorgetr ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch: Philippe Dietschi
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