VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 91 III 41  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Das Rekursbegehren 2.2 ist gegenstandslos, soweit es sich gege ...
2. Gegenüber der zweiten, an der Arbeitsstätte des Schu ...
3. Der weitere Einwand des Schuldners, die Pfändungsankü ...
4. Erst vor Bundesgericht nimmt der Schuldner Anstoss daran, dass ...
5. Auch der Pfändungsvollzug lässt sich nach den fü ...
6. Erweist sich somit das Rekursbegehren 2.2 als unbegründet ...
7. Zu Unrecht möchte der Rekurrent endlich auf dem Beschwerd ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).