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Informationen zum Dokument  BGE 91 III 52  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Zur Geltendmachung der Unpfändbarkeit nach Art. 92 SchKG  ...
2. Um sich auf Art. 92 Ziff. 3 SchKG berufen zu können, h&au ...
3. Die Vorinstanz ist aus einem andern Grund ebenfalls dazu gelan ...
4. Den Standpunkt der Rekurrentin, es sei von der Pfändung d ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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