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Informationen zum Dokument  BGE 94 III 55  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Im Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen ernennt nach Ar ...
2. Das BankG, die Vollziehungsverordnung dazu vom 30. August 1961 ...
3. Gegen Disziplinarentscheide der (obern) kantonalen Aufsichtsbe ...
4. In der Sache selbst ist der Rekurs offensichtlich unbegrü ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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