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Informationen zum Dokument  BGE 97 III 1  Materielle Begründung

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Regeste
Mit Schreiben vom 8. Oktober 1964 (BGE 90 III 65 ff.) haben wir die Betreibungs- und Konkursämter angewiesen, für die ihnen obliegende Meldung des Konkurses und der fruchtlosen Auspfändung von Offizieren und Unteroffizieren fortan nur noch das vom Eidgenössischen Militärdepartement aufgestellte Formular 1.70 zu verwenden.

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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