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Informationen zum Dokument  BGE 122 III 382  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG (SR 232.11) versagt einem Zeichen d ...
2. a) Der Schutzumfang einer Marke bestimmt sich nach ihrer Kennz ...
3. a) Je näher sich die Waren sind, für welche die Mark ...
5. a) Der Gesamteindruck von Wortmarken wird zunächst durch  ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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