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Informationen zum Dokument  BGE 123 III 24 - Persönlich vorgeschriebene Vertragsform  Materielle Begründung

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2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

    BGE 121 III 219 - Bezugsrechte und Generalversammlung
    BGE 99 II 39 - Gasthaus Gemsli

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Nach Art. 645 Abs. 1 OR, welcher in der jüngsten Aktienrechts ...
Erwägung 2
2.- Die Beantwortung der Frage hängt von der rechtlichen Konstruk ...
a) Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das he ...
b) Nach Art. 645 Abs. 1 OR haften die Handelnden persönlich und s ...
c) Art. 645 Abs. 1 OR bezweckt, einerseits ein Handeln der noch n ...
d) Die Haftung der Gründer für Verpflichtungen, die sie im Namen  ...
e) Die Handelnden haben nach Art. 645 Abs. 1 OR nur für die Erfül ...
Erwägung 3
3.- Dieses Ergebnis rechtfertigt sich teleologisch namentlich auc ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: DFR-Server
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