1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BGE 121 III 219 - Bezugsrechte und Generalversammlung
BGE 99 II 39 - Gasthaus Gemsli
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Nach Art. 645 Abs. 1 OR, welcher in der jüngsten Aktienrechts ...
Erwägung 2
2.- Die Beantwortung der Frage hängt von der rechtlichen Konstruk ...
a) Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das he ...
b) Nach Art. 645 Abs. 1 OR haften die Handelnden persönlich und s ...
c) Art. 645 Abs. 1 OR bezweckt, einerseits ein Handeln der noch n ...
d) Die Haftung der Gründer für Verpflichtungen, die sie im Namen ...
e) Die Handelnden haben nach Art. 645 Abs. 1 OR nur für die Erfül ...
Erwägung 3
3.- Dieses Ergebnis rechtfertigt sich teleologisch namentlich auc ...
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