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Informationen zum Dokument  BGE 138 III 532  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Beschwerdeführer beantragt dem Bundesgericht neu, die ...
1.1 Unter Herrschaft des Bundesrechtspflegegesetzes vom 16. Dezem ...
1.2 An der bisherigen Praxis ist nach Inkrafttreten des Bundesges ...
1.3 Allerdings ist bezüglich der Vereinbarungen über di ...
3. Mit der güterrechtlichen Auseinandersetzung verbunden ist ...
5. Die Scheidungsvereinbarung kann mit den erwähnten Erg&aum ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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