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Informationen zum Dokument  BGE 141 III 363  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Unbestrittenermassen wurde eine Rektaluntersuchung nach der Ge ...
5.1 Der Umfang der Dokumentationspflicht ergibt sich aus ihrem Zw ...
5.2 Das Bundesgericht hat sich zu Inhalt und Umfang der Dokumenta ...
5.3 Massgeblich ist somit, ob die Dokumentation der Rektaluntersu ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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