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Informationen zum Dokument  BGE 90 IV 79  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Der Kassationshof zieht in Erwägung:
1. Es ist unbestritten, dass der Gemeinderat von Y. als Vormundsc ...
2. Der Beschwerdeführer bestreitet dagegen, dass die Vormund ...
3. Der Beschwerdeführer macht ferner geltend, eine Bestrafun ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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