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Informationen zum Dokument  BGE 90 IV 168  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Der Kassationshof zieht in Erwägung:
1. Der Beschwerdeführer bestreitet, dass die Nahrin AG berec ...
2. Der vom Beschwerdeführer sklavisch nachgeahmte Wacholderz ...
3. Das Bildzeichen des Wacholderzweiges ist weder unentbehrliches ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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