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Informationen zum Dokument  BGE 99 IV 170  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
2. Am 9. September 1971, um 19.30 Uhr, fuhr Stöckli am Steuer seines Personenwagens von Splügen in Richtung San Bernardino. Im Bereiche der mit Bitumen überspritzten Fahrbahn am sogenannten Wyberstutz geriet sein Fahrzeug ins Schleudern, stiess mit dem linksseitigen Rohrzaun zusammen und kam quer zur Fahrbahn zum Stehen. Nach diesem Unfall stellte sich Stöckli vor seinen Wagen, um nachfolgende Fahrzeugführer auf das Hindernis aufmerksam zu machen. Kurz darauf fuhr Engel mit seinem Personenwagen von Splügen herkommend auf die Unfallstelle zu. Nach der Rechtskurve gewahrte er das die Fahrbahn versperrende Fahrzeug und den davor stehenden Stöckli. Engel bremste sofort, konnte aber nicht verhindern, dass sein Fahrzeug gegen Stöcklis Wagen stiess. Da dessen Lenker nicht von der Stelle gewichen war, wurde er zwischen den beiden Fahrzeugen eingeklemmt. Dabei erlitt er Verletzungen, denen er am 21. September 1971 erlag.

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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