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Informationen zum Dokument  BGE 104 IV 238  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. a) Astrid Proll stand in der Bundesrepublik Deutschland wegen  ...
2. a) Der Beschwerdeführer wurde auch des wiederholten und f ...
3. a) Der Beschwerdeführer verlangt erneut, es sei ihm hinsi ...
4. Sachbeschädigung wird gemäss Art. 145 Abs. 2 StGB vo ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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