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Informationen zum Dokument  BGE 106 IV 279  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Beschwerdeführer macht geltend, es sei unzulässi ...
2. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung gilt Art. 292 StGB  ...
3. Art. 91 Abs. 1 SchKG verpflichtet den Schuldner, der Pfän ...
4. Im vorliegenden Fall konnte die angekündigte Pfändun ...
5. Das angefochtene Urteil ist deshalb aufzuheben und die Sache a ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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