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Informationen zum Dokument  BGE 111 IV 12  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde ist nur die Nebenstrafe  ...
2. Die Rüge einer Bundesrechtsverletzung wird ausschliesslic ...
3. Die Vorinstanz hat somit gegen keine bundesrechtliche Vorschri ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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