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Informationen zum Dokument  BGE 136 IV 133  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Beschwerdeführer parkierte am 13. Juni 2008 um 14.30  ...
Erwägung 2
2.1 Der Beschwerdeführer anerkennt den Sachverhalt insoweit, ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Die Vorinstanz führt aus, es könne offengelassen  ...
2.2.2 Der Fahrzeuglenker werde im Weiteren beim Güterumschla ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Unter "Güterumschlag" im Sinne des Strassenverkehrsrec ...
2.3.2 Es ist nicht einsichtig, weshalb der Begriff des Verladens  ...
2.3.3 Im zu beurteilenden Fall ist ein allfälliger Transport ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Sinn und Zweck der Privilegierung des Güterumschlags b ...
2.4.2 Die von der Vorinstanz vorgenommene Beschränkung der P ...
2.4.3 Das Bundesgericht hat eine Zahlungspflicht bei Benützu ...
2.4.4 Es stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn die or ...
2.4.5 Die Privilegierung des Güterumschlags gilt, wie in E.  ...
2.4.6 Auf die übrigen Vorbringen des Beschwerdeführers  ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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