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Informationen zum Dokument  BGE 145 IV 438  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Der Beschwerdeführer rügt, die Staatsanwaltschaft h ...
1.2 Die Vorinstanz hält fest, im ersten Strafbefehl vom 30.  ...
Erwägung 1.3
1.3.1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt ...
1.3.2 Die Staatsanwaltschaft kann gemäss Art. 355 Abs. 3 lit ...
1.3.3 Voraussetzung für die Änderung des ursprüngl ...
1.3.4 Gegen den neuen Strafbefehl muss die beschuldigte Person gr ...
1.4 Vom Erlass eines neuen Strafbefehls im Sinne von Art. 355 Abs ...
Erwägung 1.5
1.5.1 Vorliegend korrigierte die Staatsanwaltschaft den urspr&uum ...
1.5.2 Der zweite Strafbefehl vom 13. Juli 2017 ist im Anschluss a ...
1.5.3 Die Staatsanwaltschaft erhöhte zudem die vom Beschwerd ...
1.5.4 Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Gesagten am 13. Juli 20 ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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