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Informationen zum Dokument  BGE 147 IV 409  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Betreffend die angeklagten Sexualdelikte machen die Besch ...
5.2 Die Vorinstanz erachtet - entgegen den Bestreitungen des  ...
5.2.1 Generell glaubt die Vorinstanz den Aussagen der Beschwe ...
5.2.2 Zum Kerngeschehen erwägt die Vorinstanz, bis zum u ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Im Strafverfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz. Dana ...
5.3.2 Gemäss Art. 389 Abs. 1 StPO beruht das Rechtsmitte ...
5.3.3 Nach Art. 10 Abs. 2 StPO würdigt das Gericht die B ...
5.3.4 Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäss ...
5.4 Die Rügen der Beschwerdeführerinnen sind teilwe ...
5.4.1 Als gerichtsnotorisch darf gelten, dass Opfer von Sexua ...
5.4.2 Ob den Aussagen der Beschwerdeführerin 2 entsprech ...
5.4.3 Alsdann kritisch zu würdigen sind die vorinstanzli ...
Erwägung 5.5
5.5.1 Betreffend das Kerngeschehen wertet die Vorinstanz die  ...
5.5.2 Was den angeklagten Gewaltakt mit dem Badetuch anbelang ...
5.5.3 Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin 2 di ...
5.6 Zusammenfassend lässt die Vorinstanz bei ihrer Bewei ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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