1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. a) Nach Art. 40 lit. k der Statuten der KPT werden für Kr ...
2. a) Munition ist, wie allgemein bekannt, ein besonders gefahren ...
3. a) Nach der bundesrechtlichen Ordnung kann der Sozialversicher ...
4. a) Das Eidg. Versicherungsgericht hatte sich mit der Frage der ...
|