| 1. Bearbeitung 
 2. Abruf & Rang
    | Texterfassung: | [nicht verfügbar] |  
     | Formatierung: | [nicht verfügbar] |  
     | Revision: | [nicht verfügbar] |  
  
 3. Zitiert durch:
 4. Zitiert selbst:
 5. Besprechungen:
 
 | 6. Zitiert in Literatur: 7. Markierte Gliederung:
  Regeste 
  Sachverhalt 
  Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 
  1. Streitigkeiten zwischen Kassen einerseits und Ärzten, Apo ... 
  2. a) Der Vorsitzende des Schiedsgerichts gemäss Art. 25 KUV ... 
  3. a) Nach Art. 58 Abs. 1 (erster Teilsatz) BV darf niemand seine ... 
  4. a) Das Konkordat bezweckt in der Hauptsache die Förderung ... 
  5. Da die gemäss Art. 25 Abs. 4 KUVG erforderliche Neutralit ... |