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Informationen zum Dokument  BGE 127 V 113  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. a) Nach dem mit der 10. AHV-Revision am 1. Januar 1997 in Kraf ...
2. a) Es steht fest und ist unbestritten, dass der Ehemann der Be ...
3. a) Mit der Auslegung der Bestimmung des Art. 29septies Abs. 1  ...
4. (Gerichtskosten und Parteientschädigung) ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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