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Informationen zum Dokument  BGE 130 V 424  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1.1 Am 1. Januar 2003 ist das Bundesgesetz über den Allgemei ...
1.2 Nach Art. 25 Abs. 1 KVG übernimmt die obligatorische Kra ...
1.3 Gemäss Art. 35 Abs. 1 KVG sind zur Tätigkeit zu Las ...
1.4 Art. 43 Abs. 1 KVG schreibt vor, dass die Leistungserbringer  ...
2. Streitig ist, ob die Sanitas die Kosten für die ärzt ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz hat erwogen, dass die Krankenkasse zu Recht nu ...
3.2 Das Gesetz ist in erster Linie nach seinem Wortlaut auszulege ...
3.3 Das KVG hat Krankentransporte als Pflichtleistungen mit limit ...
3.4 Schliesslich ist die Bestimmung des Art. 25 Abs. 2 lit. g KVG ...
3.5 Aus dem Gesagten folgt, dass die Kosten notwendiger ärzt ...
3.6 In grundsätzlicher Hinsicht ist hier jedoch weiter zu be ...
4. Da die Notwendigkeit einer ärztlichen Begleitung des Tran ...
5. (Kosten und Parteientschädigung) ...

Bearbeitung, zuletzt am 06.05.2024, durch:
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