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Informationen zum Dokument  BGE 147 V 194  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Streitgegenstand bildet die Frage, ob die Vorinstanz Bund ...
3.2 Die massgeblichen Grundlagen gemäss Gesetz und Recht ...
3.2.1 Hervorzuheben ist insbesondere das letztgenannte (Preis ...
3.2.2 Ein Arzneimittel gilt nach Art. 65b Abs. 1 KVV als wirt ...
4. Anerkanntermassen verfügt X. über eine gült ...
5. Zu prüfen ist zunächst die Bundesrechtskonformit ...
5.1 Bei der Durchführung des TQV ist die Wirtschaftlichk ...
5.2 Nach den vom 1. Juli 2002 bis 31. Mai 2015, vom 1. Juni b ...
5.2.1 Mit Blick auf diese Rechtslage war höchstrichterli ...
5.2.2 Es sind weder Anhaltspunkte ersichtlich noch wird von d ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Der in der SL festgelegte Höchstpreis wird praxisg ...
5.3.2 Es fehlen auch in Bezug auf diese Grundsätze Hinweise ...
5.4 Was den Aspekt der - nach der bisherigen Rechtslage - gef ...
5.5 Zusammenfassend hat somit auch der basierend auf den seit 1. ...
Erwägung 6
6.1 Unbestrittenermassen enthalten sowohl X. als auch das vom ...
6.2 Herauszustreichen ist vorab, dass nach den vorstehend dar ...
6.3 Hinsichtlich der Kriterien, auf Grund derer die Verwaltun ...
6.3.1 Inwiefern das in casu von der Verwaltung gewählte  ...
6.3.2 Davon kann hier keine Rede sein. Insbesondere erweist s ...
6.4 Mit dem Medikament U. ist daher die Möglichkeit eine ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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